 |
 |
 |
| |
|
|
| |
Alle Eurojuris International-Kanzleien und somit auch
die Rechtsanwälte Wiesauer & Mühllechner
unterliegen folgenden Qualitätsstandards: |
|
| |
|
|
| |
10 GEBOTE |
|
|
| |
Anwendung finden, sofern sie nicht durch nationale ethische
Bestimmungen verboten werden, die
Eurojuris International bekannt gemacht und von dieser
Organisation genehmigt wurden. |
|
| |
|
|
| |
ETHIK UND INTEGRITÄT |
|
| |
- Alle Juristen, die Eurojuris angehören, müssen
sich an den CCBE-Kodex halten, auch
wenn dieser Kodex von den nationalen Berufsverbänden
im Land des Juristen nicht
genehmigt wurde.
|
|
| |
- Alle Mitglieder verpflichten sich dazu, stets im
Interesse des Klienten zu handeln.
|
|
| |
 |
| |
|
|
| |
ZUGANGSGESCHWINDIGKEIT |
|
| |
Die Eurojuris-Juristen : |
|
| |
- reagieren in dringenden Fällen mit der angesichts
der Art des Notfalls, der entweder
vom Klienten oder von Seiten des anfragenden Juristen
beschrieben wird, gebotenen
Geschwindigkeit.
|
|
| |
- bestätigen innerhalb von 24 Stunden per Telefax
oder E-Mail :
|
|
| |
- den Erhalt der Anfrage
- die Annahme des Falles
- die Fähigkeit und Qualifikation zur Erbringung
einer angemessenen Dienstleistung
- das Verfahren der Gebührenberechnung
- dass innerhalb von 5 Werktagen weitere Informationen
folgen werden
|
|
| |
- Die beauftragte Anwaltssozietät bestätigt
innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang
des Antrags schriftlich, und zwar entweder per Telefax
oder per E-Mail :
|
|
| |
- den Namen des bzw. der mit dem Fall beauftragten
Juristen.
- sie beschreibt, wenn möglich, den voraussichtlichen
Zeitplan für den
betreffenden Fall.
- sie beschreibt, wenn möglich, die voraussichtlich
anfallenden, mit juristischen Dienstleistungen
im Falle von grenzüberschreitenden
Transaktionen verbundenen Gebühren und Auslagen.
- Sie informiert den Klienten über die wichtigsten
mit dem Fall verbundenen
Gebühren und Ausgaben, beispielsweise Gerichtskosten
etc.
- Sie bittet bei Bedarf um nähere Informationen,
um angemessene Dienstleistungen erbringen zu können.
- Sie erteilt dem betreffenden Juristen eventuell
Auskünfte über den Versicherungsschutz
durch die Berufshaftpflichtversicherung.
|
|
| |
- Sollte der beauftragte Jurist keine Unterstützung
gewähren können, wird dem
anfragenden Juristen bzw. dem Klienten eine andere
Sozietät empfohlen, die die
gewünschten Dienstleistungen erbringt.
|
|
| |
|
|
 |
| |
|
|
| |
VERFÜGBARKEIT |
|
| |
Der Rechtsanwalt |
|
| |
- informiert den Klienten bzw. den entsprechenden
Juristen in angemessener Form
- beantwortet unverzüglich Telefongespräche,
Telefaxe, Post und E-Mails. Sollte der
Anwalt auf Anfrage nicht verfügbar sein, leitet
die Anwaltskanzlei die Anfrage weiter
und informiert den Klienten, wenn der Anwalt nicht
in der Lage sein sollte, zu
antworten.
|
|
| |
|
|
 |
| |
|
|
| |
VERSICHERUNG |
|
| |
- Alle Eurojuris angeschlossenen Rechtsanwälte
müssen über einen
Versicherungsschutz durch eine Schadenversicherung
verfügen, die unter
Berücksichtigung der zu erbringenden Dienstleistungen
angemessen ist.
|
|
| |
- Alle nationalen Organisationen sollten von Eurojuris
International über die günstigste
Versicherungsprämie, die Eigendeckung
einschließt und derzeit bei 375.000
ECU/Euro liegt, informiert werden. Ebenso sollte Eurojuris
International von den
nationalen Organisationen entsprechend informiert
werden.
|
|
| |
- Der beauftragte Anwalt gibt unverzüglich bekannt,
wenn die gewünschten
Dienstleistungen ein Risiko beinhalten, das über
den vorhandenen
Versicherungsschutz hinausgeht.
|
|
| |
|
|
 |
| |
|
|
| |
FÄHIGKEITEN UND
AUSBILDUNG |
|
| |
- Der beauftragte Anwalt bzw. die beauftragten Anwälte
müssen über die zur
Durchführung der Aufgabe nötige Ausbildung
verfügen.
|
|
| |
- Die Mitgliedssozietäten müssen über
einen Zugang zu angemessenen und aktuellen
Informationsquellen für Rechtsauskünfte
verfügen.
|
|
| |
- Alle Juristen müssen Kurse oder Ähnliches
belegen, um im Hinblick auf die von ihnen
erbrachten juristischen Dienstleistungen auf dem Laufenden
zu bleiben. Jede Sozietät
mussein Fortbildungsprogramm für ihre Anwälte
ausarbeiten.
|
|
| |
- Die Mitarbeiter der Mitgliedssozietäten müssen
entsprechend ausgebildet sein.
|
|
| |
|
|
 |
| |
|
|
| |
SPRACHE |
|
| |
- Alle Sozietäten sollten dazu in der Lage sein,
ihre Klienten in mindestens einer
Fremdsprache zu bedienen.
|
|
| |
- Innerhalb der einzelnen Sozietäten sollte mindestens
eine Sekretärin die Fähigkeit
besitzen, die Korrespondenz in einer Fremdsprache
zu führen, was für die
Weiterleitung von Mitteilungen oder Anfragen an den
verantwortlichen Anwalt
unerlässlich ist.
|
|
| |
|
|
 |
| |
|
|
| |
QUALITÄTSVERFAHREN
UND -MANAGEMENT |
|
| |
- Alle Sozietäten und nationale Organisationen
müssen einen Qualitätsmanager
ernennen, der dazu berechtigt ist, Kollegen und Angestellte
darin zu unterweisen, die
in der Satzung enthaltenen Forderungen anzunehmen
und zu erfüllen.
|
|
| |
- Alle nationalen Organisationen müssen den Entwurf
eines Qualitätshandbuches für
ihre Mitgliedssozietäten vorbereiten.
|
|
| |
- Alle Mitgliedssozietäten müssen ein Qualitätshandbuch
vorbereiten. Dem
Qualitätsmanager der nationalen Organisation
wird ein Exemplar zugesandt.
|
|
| |
- Alle Mitgliedssozietäten müssen über
ein Verfahren zur Bearbeitung der
Beschwerden von Klienten bzw. von Kollegen verfügen.
|
|
| |
|
|
 |
| |
|
|
| |
KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN |
|
| |
- Die Mitgliedssozietäten müssen über
angemessene Kommunikationseinrichtungen
verfügen. Hierzu gehören ein Telefaxgerät
mit separater Leitung und E-Mail.
|
|
| |
- Die Mitgliedssozietäten legen gleich bleibende
Verfahren zur Kontrolle des ein- und
ausgehenden Schriftverkehrs fest.
|
|
| |
|
|
 |
| |
|
|
| |
ZULASSUNG VON KONTROLLEN |
|
| |
- Die Qualitätshandbücher werden kontrolliert,
wobei der Kontrolleur entweder von den
jeweiligen nationalen Mitgliedsorganisationen oder
von Eurojuris ernannt bzw.
genehmigt wird.
|
|
| |
- Die Leistungen der Sozietät im Rahmen des genehmigten
Qualitätshandbuchs
werden kontrolliert und geprüft, und zwar gemäß
bestimmter Verfahren, die von den
einzelnen Eurojuris-Mitgliedsorganisationen auf nationaler
Ebene festgelegt werden.
Ziel dieser Prüfung ist die Kontrolle der Arbeitsmethoden
und der Handbücher und
nicht etwa die Kontrolle der von den Anwälten
erteilten juristischen Auskünfte.
|
|
| |
- Die Mitgliedssozietäten und Rechtsanwälte
passen ihre Qualitätshandbücher und ihre
Qualitätsleistung an die von Seiten des Kontrolleurs
abgegebenen Kommentare an.
|
|
| |
- Sollte dem Kontrolleur im Hinblick auf die Durchführung
derartiger Kontrollen Zugang
zu vertraulichen Informationen gewährt werden
müssen, werden die Klienten vorab
um ihre Zustimmung gebeten. Der Kontrolleur unterzeichnet
in diesem
Zusammenhang eine Vertraulichkeitserklärung.
|
|
| |
|
|
 |
| |
|
|
| |
EUROJURIS-MARKETING |
|
| |
- Alle Marketing-Tätigkeiten müssen höchsten
ethischen Normen entsprechen.
|
|
| |
- Den Mitgliedssozietäten ist es solange untersagt,
in der Öffentlichkeit als Eurojuris-
Mitglied aufzutreten, bis die nationale Organisation
die Qualitätshandbücher der
Sozietät genehmigt hat und alle Mitgliedsanwälte
die Verpflichtungserklärung zur
Erfüllung der Qualitätsnormen unterzeichnet
haben.
|
|
| |
|
|
| |
|
|