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  Wiesauer & Mühllechner
 
Geschichte und Philosophie der Kanzlei Wiesauer und Mühllechner
         
  Kanzlei Wiesauer Mühllechner   Die Rechtsanwaltskanzlei Wiesauer & Mühllechner hat ihre Wurzeln im Jahr 1950. Damals hat der Vorgänger von Dr. Peter Wiesauer, Herr Dr. Herbert Schlosser, eine Rechtsanwaltskanzlei gegründet und ist Herr Dr. Wiesauer 1973 in seine Kanzlei eingetreten. Seit 1997 betreiben Dr. Wiesauer und
Dr. Mühllechner in Kanzleipartnerschaft die gegenständliche Rechtsanwaltskanzlei.

Ziel von Wiesauer & Mühllechner ist es rasch und flexibel auf die individuellen Klientenwünsche und die sich ändernden Rahmenbedingungen zu reagieren, um den Klienten in den einzelnen Rechtsgebieten persönliche Betreuung und Spezialisierung zu bieten.
 
         
  Geografisch oder fachlich „grenzüberschreitende“ Aufgaben lösen wir für unsere Klienten in gut eingespielten Kooperationen und Netzwerken.

Von Anfang an waren die Rechtsanwälte Wiesauer & Mühllechner auch Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung Eurojuris, wo derzeit Dr. Mühllechner als Vorstandsmitglied für Österreich tätig ist.

Die Kanzlei Wiesauer & Mühllechner hat als Partnerkanzlei von Eurojuris International die Ambition, sich als führende Gruppe von unabhängigen Rechtsanwälten in Österreich und Europa zu positionieren. Im Vordergrund soll die persönliche Betreuung der Mandantschaft stehen, um eine bestmögliche Zufriedenheit mit der anwaltlichen Tätigkeit zu gewährleisten.